Vorteilsausgleichung

Vorteilsausgleichung
Berücksichtigung bei der Schadensberechnung, wenn eine zum  Schadenersatz verpflichtende Handlung dem Geschädigten nicht nur Nachteile, sondern auch Vorteile bringt: (1) Beim Geldersatz ist nur der Saldo zwischen Vor- und Nachteilen zu ersetzen.
- (2) Bei der Naturalherstellung ist der Vorteil bei der Ersatzleistung irgendwie (z.B. durch Zuzahlung des Geschädigten) auszugleichen.

Lexikon der Economics. 2013.

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